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5. November 2020

Kandidat Völker beantragt wegen Corona die Absage der OB-Wahl

Eil-Antrag auf Absage der Wahl zum / zur Oberbürgermeister*in von Stuttgart Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Reimer,Sehr geehrter Herr Leitender Regierungsdirektor Hagmann, wegen der höheren Gewalt in der „Natur-Katastrophe“ und der sich derzeit auf ihrem Höhepunkt befindlichen, lebensbedrohlichen „Corona-Virus-Pandemie“ beantrage ich hiermit folgende Eil-Entscheidung der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart: Die auf den 8. November 2020 vom Gemeinderat und vom Gemeindewahlausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart …

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21. Oktober 2020

Meine Kandidaten-Rede in der Schleyer-Halle bei der offiziellen Vorstellung

Verehrte Stuttgarterinnen, sehr geehrte Stuttgarter, Ich bin Marco Völker, zum Zeitpunkt der Wahl bin ich 43 Jahre alt, verheiratet und ich wohne in Achern, das liegt im Ortenau-Kreis. Im gegenwärtigen Stuttgarter „OB-Theater“ werden die Darsteller von vielen Partei-Souffleuren begleitet. Heute ist wieder mal „Maskenball“, aber nicht in Venedig, sondern in Stuttgart, in der Schleyer-Halle. Im hiesigen politischen Maskenball trägt man …

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19. August 2021

Meine 15-seitige Verpflichtungsklage beschäftigt nach wie vor das Verwaltungsgericht in Stuttgart.

Machen Sie sich selbst ein Bild von den Ungereimtheiten während des Wahlkampfes und weshalb ich als parteiloser Kandidat keine Chance hatte.          – vorab per Fax –Verwaltungsgericht StuttgartAugustenstraße 5D-70178 Stuttgart                                                                                                         Basel, 23.02.2021 Aktenzeichen 7 K 243/21                                        In der Verwaltungsrechtssache                                                                            Marco Völker      – Kläger –  gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Präsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart als Wahlprüfungsbehörde, Ruppmannstraße 21, D-70565 …

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4. Dezember 2020

Warum fechte ich die Wahl zum Oberbürgermeister an?

Pressemitteilung vom 02.12.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, weil Dr. Frank Nopper sich – nach meiner freien Meinung – die Wahl mit einer von ihm nicht selbst bezahlten, sündhaft teuren „Werbe-Material-Schlacht“ gekauft hat, werde ich die Wahl voraussichtlich innerhalb einer Woche nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses und dessen öffentlichen Bekanntmachung gemäss § 31 KomWG anfechten. Nach den Bestimmungen von § 32 des Kommunalwahlgesetzes würde ich …

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